Gesetzgeber gibt zu, dass das EU-Geldwäschegesetz Kryptowährungszahlungen nicht blockiert

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Verordnung sieht eine Obergrenze von 1,000 Euro für Zahlungen vor, die über selbst gehostete Wallets getätigt werden, bei denen der Zahler nicht identifiziert werden kann.
  • Kryptomünzen, die die Privatsphäre verbessern, wie Dash, Monero und Cash, sind bereits durch die EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) verboten, und ein Verbot dieser Münzen ist nicht erforderlich.
  • Damien Carême, ein französischer Abgeordneter der Grünen, stellte klar, dass die Gesetzgebung Kryptotransaktionen nicht verhindert, sondern nur dann gilt, wenn eine Identifizierung nicht möglich ist.
Nach Angaben eines führenden EU-Gesetzgebers werden die neuen Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche, die im Ausschuss für Wirtschaft und Bürgerrechte des Europäischen Parlaments diskutiert werden sollen, Kryptowährungszahlungen nicht behindern.
Gesetzgeber gibt zu, dass das EU-Geldwäschegesetz Kryptowährungszahlungen nicht blockieren kann

Die Anti-Geldwäsche-Verordnung sieht eine Obergrenze von 1,000 Euro (1,080 US-Dollar) für Zahlungen vor, die über selbst gehostete Wallets getätigt werden, bei denen der Zahler nicht identifiziert werden kann. Damien Carême, ein französischer Abgeordneter der Grünen und einer der beiden Abgeordneten, die das Gesetz im Namen des Parlaments aushandeln, stellte jedoch klar, dass die Gesetzgebung Kryptotransaktionen nicht verhindert, sondern nur dann gilt, wenn eine Identifizierung nicht möglich ist. Diese Klarstellung gibt Krypto-Enthusiasten, die sich Sorgen über die Auswirkungen der neuen Anti-Geldwäsche-Vorschriften auf ihre Transaktionen machten, ein Gefühl der Erleichterung.

Es ist erwähnenswert, dass Carême auch auf Bestimmungen zur Geldwäsche im Metaversum verwies und betonte, wie wichtig es sei, schmutziges Geld nicht dadurch zu behindern, dass man es in andere Sektoren fließen lasse. Darüber hinaus verbietet die EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets bereits datenschutzfördernde Kryptomünzen wie Dash, Monero und Zcash, sodass ein Verbot dieser Münzen nicht erforderlich ist.

Wenn die Abstimmung erfolgreich ist, werden die Gesetzgeber Verhandlungen mit dem EU-Rat aufnehmen, der die Mitgliedsstaaten der Union vertritt, um eine einheitliche Fassung des Gesetzes auszuarbeiten. Diese Entwicklung wird sowohl für Krypto-Enthusiasten als auch für Investoren von Interesse sein, da sie Einblicke in das zukünftige regulatorische Umfeld der Kryptobranche bietet. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird Aufschluss darüber geben, wie die EU die Notwendigkeit einer Regulierung mit dem Wunsch, Innovationen im Kryptosektor zu fördern, in Einklang bringen will.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die Informationen auf dieser Website dienen als allgemeine Marktkommentare und stellen keine Anlageberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, vor einer Investition eigene Recherchen durchzuführen.

Begleiten Sie uns, um Neuigkeiten zu verfolgen: https://linktr.ee/coincu

Annie

Coincu Aktuelles

Gesetzgeber gibt zu, dass das EU-Geldwäschegesetz Kryptowährungszahlungen nicht blockiert

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Verordnung sieht eine Obergrenze von 1,000 Euro für Zahlungen vor, die über selbst gehostete Wallets getätigt werden, bei denen der Zahler nicht identifiziert werden kann.
  • Kryptomünzen, die die Privatsphäre verbessern, wie Dash, Monero und Cash, sind bereits durch die EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) verboten, und ein Verbot dieser Münzen ist nicht erforderlich.
  • Damien Carême, ein französischer Abgeordneter der Grünen, stellte klar, dass die Gesetzgebung Kryptotransaktionen nicht verhindert, sondern nur dann gilt, wenn eine Identifizierung nicht möglich ist.
Nach Angaben eines führenden EU-Gesetzgebers werden die neuen Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche, die im Ausschuss für Wirtschaft und Bürgerrechte des Europäischen Parlaments diskutiert werden sollen, Kryptowährungszahlungen nicht behindern.
Gesetzgeber gibt zu, dass das EU-Geldwäschegesetz Kryptowährungszahlungen nicht blockieren kann

Die Anti-Geldwäsche-Verordnung sieht eine Obergrenze von 1,000 Euro (1,080 US-Dollar) für Zahlungen vor, die über selbst gehostete Wallets getätigt werden, bei denen der Zahler nicht identifiziert werden kann. Damien Carême, ein französischer Abgeordneter der Grünen und einer der beiden Abgeordneten, die das Gesetz im Namen des Parlaments aushandeln, stellte jedoch klar, dass die Gesetzgebung Kryptotransaktionen nicht verhindert, sondern nur dann gilt, wenn eine Identifizierung nicht möglich ist. Diese Klarstellung gibt Krypto-Enthusiasten, die sich Sorgen über die Auswirkungen der neuen Anti-Geldwäsche-Vorschriften auf ihre Transaktionen machten, ein Gefühl der Erleichterung.

Es ist erwähnenswert, dass Carême auch auf Bestimmungen zur Geldwäsche im Metaversum verwies und betonte, wie wichtig es sei, schmutziges Geld nicht dadurch zu behindern, dass man es in andere Sektoren fließen lasse. Darüber hinaus verbietet die EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets bereits datenschutzfördernde Kryptomünzen wie Dash, Monero und Zcash, sodass ein Verbot dieser Münzen nicht erforderlich ist.

Wenn die Abstimmung erfolgreich ist, werden die Gesetzgeber Verhandlungen mit dem EU-Rat aufnehmen, der die Mitgliedsstaaten der Union vertritt, um eine einheitliche Fassung des Gesetzes auszuarbeiten. Diese Entwicklung wird sowohl für Krypto-Enthusiasten als auch für Investoren von Interesse sein, da sie Einblicke in das zukünftige regulatorische Umfeld der Kryptobranche bietet. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird Aufschluss darüber geben, wie die EU die Notwendigkeit einer Regulierung mit dem Wunsch, Innovationen im Kryptosektor zu fördern, in Einklang bringen will.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die Informationen auf dieser Website dienen als allgemeine Marktkommentare und stellen keine Anlageberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, vor einer Investition eigene Recherchen durchzuführen.

Begleiten Sie uns, um Neuigkeiten zu verfolgen: https://linktr.ee/coincu

Annie

Coincu Aktuelles

71 Mal besucht, 1 Besuch(e) heute