Bancor wurden in einer Sammelklage Verstöße gegen Bundeswertpapiergesetze vorgeworfen

Die wichtigsten Punkte:

  • Hoppin Grinsell hat eine neue Sammelklage gegen die BProtocol Foundation und Bancor DAO eingereicht.
  • Den Angeklagten werden in dem Fall sechs Vorwürfe vorgeworfen.
  • Die Beklagten, so die Kläger, hätten sie mit Versprechungen einer risikofreien Geldanlage in Versuchung geführt.
Hoppin Grinsell hat ins Leben gerufen eine neue Sammelklage gegen die BProtocol Foundation und die Bancor DAO.
Bancor wurden in einer Sammelklage Verstöße gegen Bundeswertpapiergesetze vorgeworfen

Dem Rechtsfall zufolge verstieß Bancor gegen die Wertpapiervorschriften des Bundes und der Bundesstaaten, indem es Investitionsvereinbarungen für Anbieter von Bancor-Liquidität bereitstellte und verkaufte, es versäumte, sich gemäß den einschlägigen Wertpapiergesetzen des Bundes als Börse oder Broker-Dealer anzumelden, und keine rechtmäßige Registrierung der Wertpapiere einholte Wertpapiere, die es vorschlägt.

Die Klage richtet sich auch gegen ihren Betreiber, die BProtocol Foundation, und ihre Gründer, die behaupten, Bancor habe Anleger über seinen impermanenten Verlustschutzmechanismus (ILP) getäuscht und als nicht registrierte Wertpapiere fungiert.

In der Klage werden den Beklagten sechs Verstöße gegen den Securities Act von 1933 und den Exchange Act von 1934 sowie Vertragsbruch und ungerechtfertigte Bereicherung vorgeworfen.

Bancor stellte den vorübergehenden Verlustschutz im Jahr 2022 ein, als Abhebungen eine Zahlungsanforderung der Liquiditätsanbieter auslösten und die Anbieter dazu zwangen, die gleichen Verluste zu tragen, vor denen die Beklagten einen „100-prozentigen Schutz“ versprochen hatten.

Den Klägern zufolge lockten die Beklagten sie mit dem Versprechen einer risikofreien Geldanlage. Berichten zufolge nutzten sie dies, um unbekannte Mängel in ihrem Online-Markt für Krypto-Assets auszugleichen. Der Beschwerde zufolge waren diese Versprechungen nicht nur betrügerisch, sondern diejenigen, die sie gemacht hatten, waren sich dessen völlig bewusst.

Die Erfinder des Bancor-Protokolls, die 2017 die BProtocol Foundation gründeten, leisteten Pionierarbeit für eine automatisierte Methode zum Handel mit Krypto-Assets. Das Protokoll fungiert als automatischer Market Maker (AMM), der Krypto-Assets von Anlegern zu einer funktionierenden Börse zusammenfasst. Im Gegenzug erhalten Anleger einen Teil der Gebühren der Plattform.

Obwohl das Bancor-Protokoll angeblich von einer dezentralen autonomen Organisation (DAO) namens Bancor DAO verwaltet wird, wird in der Klageschrift argumentiert, dass die Beklagten erheblichen Einfluss auf den Betrieb der Plattform hatten. Dazu gehörte die Manipulation und Dominanz des Bancor DAO, wodurch der Angeklagte nahezu die vollständige Kontrolle erlangte.

Wenn der Wert der Vermögenswerte eines Liquiditätsanbieters (LP) an einer dezentralen Börse (DEX) aufgrund von Preisschwankungen des Liquiditätspools sinkt, kann dies zu einem vorübergehenden Verlust führen.

Dieser Verlust kann ausgeglichen werden, wenn die relativen Werte der Token im Pool wieder auf ihr früheres Niveau zurückkehren, bevor der LP seine Investition abzieht.

Wenn der LP jedoch vor der Preisanpassung abreist, ist der Verlust irreversibel. Darüber hinaus verspricht die v2.1-Lösung von Bancor, die im Oktober 2020 veröffentlicht wird, Anleger vor solchen Verlusten zu schützen. Diese Funktion trug wesentlich dazu bei, dass das Protokoll über 2.3 Milliarden US-Dollar an Krypto-Assets einbrachte. Dennoch wird in der Beschwerde behauptet, dass es sich bei dieser ILP-Technik um ein betrügerisches Versprechen handele.

In der Beschwerde wird jedoch behauptet, dass die Implementierung von Version 2.1 die Protokollmängel verschärft habe. Die Beklagten waren sich angeblich dieser Defizite und der damit verbundenen Gefahren bewusst, verheimlichten sie jedoch vor den LPs und versuchten, dem Problem durch mehr Liquidität und versteckte Bewertungen auszuweichen.

Bancor Protocol Version 3 wurde im Mai 2022 veröffentlicht und enthält ein verbessertes Investitionsprogramm namens LP-Programm. Die Beklagten bewarben das Programm bei Kommanditisten (LPs) und behaupteten „100-prozentigen Schutz“ vor vorübergehendem Verlust und konstante Zahlungsabdeckung für frühere Versionen.

Doch bereits 19 Tage nach Einführung des Programms führten massive Abhebungsforderungen zu Zahlungsverpflichtungen, denen die Beklagten angeblich nicht nachkamen. Den Anlegern sei dadurch ein schwerer finanzieller Schaden entstanden, heißt es in der Klage.

Die Kläger machen Verluste von bis zu 50 % ihrer Investitionen in das LP-Programm geltend, was für US-Privatanleger einem zweistelligen Millionenbetrag entspricht. Sie fordern daher Schadensersatz, Schadensersatz und Zinsen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die Informationen auf dieser Website dienen als allgemeine Marktkommentare und stellen keine Anlageberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, vor einer Investition eigene Recherchen durchzuführen.

Begleiten Sie uns, um Neuigkeiten zu verfolgen: https://linktr.ee/coincu

Harold

Coincu Aktuelles

Bancor wurden in einer Sammelklage Verstöße gegen Bundeswertpapiergesetze vorgeworfen

Die wichtigsten Punkte:

  • Hoppin Grinsell hat eine neue Sammelklage gegen die BProtocol Foundation und Bancor DAO eingereicht.
  • Den Angeklagten werden in dem Fall sechs Vorwürfe vorgeworfen.
  • Die Beklagten, so die Kläger, hätten sie mit Versprechungen einer risikofreien Geldanlage in Versuchung geführt.
Hoppin Grinsell hat ins Leben gerufen eine neue Sammelklage gegen die BProtocol Foundation und die Bancor DAO.
Bancor wurden in einer Sammelklage Verstöße gegen Bundeswertpapiergesetze vorgeworfen

Dem Rechtsfall zufolge verstieß Bancor gegen die Wertpapiervorschriften des Bundes und der Bundesstaaten, indem es Investitionsvereinbarungen für Anbieter von Bancor-Liquidität bereitstellte und verkaufte, es versäumte, sich gemäß den einschlägigen Wertpapiergesetzen des Bundes als Börse oder Broker-Dealer anzumelden, und keine rechtmäßige Registrierung der Wertpapiere einholte Wertpapiere, die es vorschlägt.

Die Klage richtet sich auch gegen ihren Betreiber, die BProtocol Foundation, und ihre Gründer, die behaupten, Bancor habe Anleger über seinen impermanenten Verlustschutzmechanismus (ILP) getäuscht und als nicht registrierte Wertpapiere fungiert.

In der Klage werden den Beklagten sechs Verstöße gegen den Securities Act von 1933 und den Exchange Act von 1934 sowie Vertragsbruch und ungerechtfertigte Bereicherung vorgeworfen.

Bancor stellte den vorübergehenden Verlustschutz im Jahr 2022 ein, als Abhebungen eine Zahlungsanforderung der Liquiditätsanbieter auslösten und die Anbieter dazu zwangen, die gleichen Verluste zu tragen, vor denen die Beklagten einen „100-prozentigen Schutz“ versprochen hatten.

Den Klägern zufolge lockten die Beklagten sie mit dem Versprechen einer risikofreien Geldanlage. Berichten zufolge nutzten sie dies, um unbekannte Mängel in ihrem Online-Markt für Krypto-Assets auszugleichen. Der Beschwerde zufolge waren diese Versprechungen nicht nur betrügerisch, sondern diejenigen, die sie gemacht hatten, waren sich dessen völlig bewusst.

Die Erfinder des Bancor-Protokolls, die 2017 die BProtocol Foundation gründeten, leisteten Pionierarbeit für eine automatisierte Methode zum Handel mit Krypto-Assets. Das Protokoll fungiert als automatischer Market Maker (AMM), der Krypto-Assets von Anlegern zu einer funktionierenden Börse zusammenfasst. Im Gegenzug erhalten Anleger einen Teil der Gebühren der Plattform.

Obwohl das Bancor-Protokoll angeblich von einer dezentralen autonomen Organisation (DAO) namens Bancor DAO verwaltet wird, wird in der Klageschrift argumentiert, dass die Beklagten erheblichen Einfluss auf den Betrieb der Plattform hatten. Dazu gehörte die Manipulation und Dominanz des Bancor DAO, wodurch der Angeklagte nahezu die vollständige Kontrolle erlangte.

Wenn der Wert der Vermögenswerte eines Liquiditätsanbieters (LP) an einer dezentralen Börse (DEX) aufgrund von Preisschwankungen des Liquiditätspools sinkt, kann dies zu einem vorübergehenden Verlust führen.

Dieser Verlust kann ausgeglichen werden, wenn die relativen Werte der Token im Pool wieder auf ihr früheres Niveau zurückkehren, bevor der LP seine Investition abzieht.

Wenn der LP jedoch vor der Preisanpassung abreist, ist der Verlust irreversibel. Darüber hinaus verspricht die v2.1-Lösung von Bancor, die im Oktober 2020 veröffentlicht wird, Anleger vor solchen Verlusten zu schützen. Diese Funktion trug wesentlich dazu bei, dass das Protokoll über 2.3 Milliarden US-Dollar an Krypto-Assets einbrachte. Dennoch wird in der Beschwerde behauptet, dass es sich bei dieser ILP-Technik um ein betrügerisches Versprechen handele.

In der Beschwerde wird jedoch behauptet, dass die Implementierung von Version 2.1 die Protokollmängel verschärft habe. Die Beklagten waren sich angeblich dieser Defizite und der damit verbundenen Gefahren bewusst, verheimlichten sie jedoch vor den LPs und versuchten, dem Problem durch mehr Liquidität und versteckte Bewertungen auszuweichen.

Bancor Protocol Version 3 wurde im Mai 2022 veröffentlicht und enthält ein verbessertes Investitionsprogramm namens LP-Programm. Die Beklagten bewarben das Programm bei Kommanditisten (LPs) und behaupteten „100-prozentigen Schutz“ vor vorübergehendem Verlust und konstante Zahlungsabdeckung für frühere Versionen.

Doch bereits 19 Tage nach Einführung des Programms führten massive Abhebungsforderungen zu Zahlungsverpflichtungen, denen die Beklagten angeblich nicht nachkamen. Den Anlegern sei dadurch ein schwerer finanzieller Schaden entstanden, heißt es in der Klage.

Die Kläger machen Verluste von bis zu 50 % ihrer Investitionen in das LP-Programm geltend, was für US-Privatanleger einem zweistelligen Millionenbetrag entspricht. Sie fordern daher Schadensersatz, Schadensersatz und Zinsen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die Informationen auf dieser Website dienen als allgemeine Marktkommentare und stellen keine Anlageberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, vor einer Investition eigene Recherchen durchzuführen.

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