Indiens Oberster Gerichtshof veröffentlicht Anklage gegen Werbung für Kryptowährungen

Der Oberste Gerichtshof von Delhi, Indien, hat eine Klage gegen Werbung für Kryptowährungen in Indien veröffentlicht. Das Gericht forderte die zuständigen Aufsichtsbehörden auf, dies zur Kenntnis zu nehmen und Leitlinien für einheitliche Haftungsausschlüsse für Werbung im öffentlichen Interesse zu erlassen.

Indiens Oberster Gerichtshof veröffentlicht Anklage gegen Kryptowährungs-Werbeanzeige
Indiens Oberster Gerichtshof veröffentlicht Anklage gegen Werbung für Kryptowährungen

Indiens Oberster Gerichtshof veröffentlicht Anklage gegen Werbung für Kryptowährungen

Der Oberste Gerichtshof von Delhi hat heute Mitteilungen an das Zentrum, die Securities and Exchange Commission of India (SEBI) und andere bezüglich Werbung für Kryptowährungen herausgegeben.

Mit der gerichtlichen Mitteilung sollen wirksame Maßnahmen ergriffen und geeignete Richtlinien/Regeln erlassen werden, um den Austausch indischer Krypto-Assets im nationalen Fernsehen ohne Begründung zu verhindern. Der Vorstand der Corporate Justice Division Patel und Justice Jyoti Singh benachrichtigten die Securities and Exchange Commission of India (SEBI), Department of Information and Broadcasting, M/s Wazir X, M/s CoinDCX und M/s Coinswitch Kuber, leitend sie über die Richtlinien, die für die gesamte Krypto-Werbung in Indien erforderlich sind.

Das Gericht forderte von den Unternehmen eine Erklärung. Delhi HC wird voraussichtlich im August weitere Informationen zu dieser Angelegenheit erhalten.

Die von den praktizierenden Anwälten Ayush Shukla und Vikash Kumar eingereichte Klage fordert SEBI auf, Richtlinien herauszugeben, die vorschreiben, dass der schriftliche Haftungsausschluss 80 % des Bildschirms abdecken muss. Außerdem muss der Erzähler langsam und nicht wie üblich mit hoher Geschwindigkeit gelesen werden. Die Petition fordert, dass audiovisuelle Werbung von Krypto-Asset-Börsen 5 Sekunden lang gelesen wird.

Haftungsausschluss Normalisierte Schriftgröße

Die Verteidigung behauptet, dass Krypto-Assets von Natur aus volatil seien und die Wahrscheinlichkeit riskanter Ergebnisse bei Investitionen im Vergleich zu traditionellen Investitionen erhöhe. Darüber hinaus sind die aktuellen Haftungsausschlüsse für diese riskanten digitalen Assets zu klein, um gelesen zu werden, und müssen in Standardgrößen gesendet werden.

Der Haftungsausschluss in Standardgröße lautet: „Kryptowährung ist eine unregulierte digitale Währung, kein gesetzliches Zahlungsmittel und unterliegt einem Marktrisiko.“

Voice-Over und andere in der Beschwerde beschriebene Aspekte

Neben der Einbeziehung einer Standardgröße verlangt der Klagegrund auch einen Haftungsausschluss für den Fall, dass die Anzeigenlänge zu kurz ist und Menschen den vollständigen Text nicht schnell lesen können. Das System der vollständigen Offenlegung wird bei Kryptowährungsanzeigen befolgt, genau wie bei Investmentfonds.

„Der durchschnittliche Privatanleger, der sich regelmäßig TV-Spots mit den entsprechenden Filmen und Online-Seiten wie YouTube ansieht, könnte dadurch enorme Verluste erleiden; andere Weise; Ein Bildschirm-Haftungsausschluss, nachdem die Anzeige korrekt positioniert wurde, mit Sprachausgabe in Englisch und Hindi (falls zutreffend) und mindestens 80 Prozent der Bildschirmgröße für Anleger sichtbar und lesbar sind, ist sinnvoll bei der Recherche und Lektüre der Risikoprofile im Zusammenhang mit Krypto-Brokern Assets investiert sein hart verdientes Geld in Krypto-Assets, digitale Vermögenswerte, die er nicht versteht. „Die Klage wird von den Klägern Ayush Shukla und Vikash Kumar eingereicht, die beide Anwälte sind.

Ein ähnliches Vorgehen gegen Krypto-Werbung wurde in London eingeleitet. Die britische Aufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) kündigte am 9. Juli ein landesweites Vorgehen gegen irreführende Krypto-Werbung an, die sich an die weniger bewusste und schutzbedürftige Zielgruppe der Förderprogramme richtet.

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Wichtige Notiz: Sämtliche Inhalte auf der Website dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung dar. Ihr Geld, Sie haben die Wahl.

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Der Oberste Gerichtshof von Delhi, Indien, hat eine Klage gegen Werbung für Kryptowährungen in Indien veröffentlicht. Das Gericht forderte die zuständigen Aufsichtsbehörden auf, dies zur Kenntnis zu nehmen und Leitlinien für einheitliche Haftungsausschlüsse für Werbung im öffentlichen Interesse zu erlassen.

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Der Oberste Gerichtshof von Delhi hat heute Mitteilungen an das Zentrum, die Securities and Exchange Commission of India (SEBI) und andere bezüglich Werbung für Kryptowährungen herausgegeben.

Mit der gerichtlichen Mitteilung sollen wirksame Maßnahmen ergriffen und geeignete Richtlinien/Regeln erlassen werden, um den Austausch indischer Krypto-Assets im nationalen Fernsehen ohne Begründung zu verhindern. Der Vorstand der Corporate Justice Division Patel und Justice Jyoti Singh benachrichtigten die Securities and Exchange Commission of India (SEBI), Department of Information and Broadcasting, M/s Wazir X, M/s CoinDCX und M/s Coinswitch Kuber, leitend sie über die Richtlinien, die für die gesamte Krypto-Werbung in Indien erforderlich sind.

Das Gericht forderte von den Unternehmen eine Erklärung. Delhi HC wird voraussichtlich im August weitere Informationen zu dieser Angelegenheit erhalten.

Die von den praktizierenden Anwälten Ayush Shukla und Vikash Kumar eingereichte Klage fordert SEBI auf, Richtlinien herauszugeben, die vorschreiben, dass der schriftliche Haftungsausschluss 80 % des Bildschirms abdecken muss. Außerdem muss der Erzähler langsam und nicht wie üblich mit hoher Geschwindigkeit gelesen werden. Die Petition fordert, dass audiovisuelle Werbung von Krypto-Asset-Börsen 5 Sekunden lang gelesen wird.

Haftungsausschluss Normalisierte Schriftgröße

Die Verteidigung behauptet, dass Krypto-Assets von Natur aus volatil seien und die Wahrscheinlichkeit riskanter Ergebnisse bei Investitionen im Vergleich zu traditionellen Investitionen erhöhe. Darüber hinaus sind die aktuellen Haftungsausschlüsse für diese riskanten digitalen Assets zu klein, um gelesen zu werden, und müssen in Standardgrößen gesendet werden.

Der Haftungsausschluss in Standardgröße lautet: „Kryptowährung ist eine unregulierte digitale Währung, kein gesetzliches Zahlungsmittel und unterliegt einem Marktrisiko.“

Voice-Over und andere in der Beschwerde beschriebene Aspekte

Neben der Einbeziehung einer Standardgröße verlangt der Klagegrund auch einen Haftungsausschluss für den Fall, dass die Anzeigenlänge zu kurz ist und Menschen den vollständigen Text nicht schnell lesen können. Das System der vollständigen Offenlegung wird bei Kryptowährungsanzeigen befolgt, genau wie bei Investmentfonds.

„Der durchschnittliche Privatanleger, der sich regelmäßig TV-Spots mit den entsprechenden Filmen und Online-Seiten wie YouTube ansieht, könnte dadurch enorme Verluste erleiden; andere Weise; Ein Bildschirm-Haftungsausschluss, nachdem die Anzeige korrekt positioniert wurde, mit Sprachausgabe in Englisch und Hindi (falls zutreffend) und mindestens 80 Prozent der Bildschirmgröße für Anleger sichtbar und lesbar sind, ist sinnvoll bei der Recherche und Lektüre der Risikoprofile im Zusammenhang mit Krypto-Brokern Assets investiert sein hart verdientes Geld in Krypto-Assets, digitale Vermögenswerte, die er nicht versteht. „Die Klage wird von den Klägern Ayush Shukla und Vikash Kumar eingereicht, die beide Anwälte sind.

Ein ähnliches Vorgehen gegen Krypto-Werbung wurde in London eingeleitet. Die britische Aufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) kündigte am 9. Juli ein landesweites Vorgehen gegen irreführende Krypto-Werbung an, die sich an die weniger bewusste und schutzbedürftige Zielgruppe der Förderprogramme richtet.

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