EBA erhöht die Wachsamkeit gegen Krypto-Geldwäsche

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) möchte die Richtlinien zur Geldwäsche auf Kryptowährungsunternehmen und Banken, die mit ihnen Geschäfte machen, ausweiten.
  • Die Absichten folgen einer Reihe von Razzien gegen Kryptotechnologien, von denen Politiker befürchten, dass sie zur Verschleierung illegaler oder terroristischer Gelder genutzt werden könnten.
  • Bei Anbietern von Krypto-Asset-Diensten wie Börsen und Wallets könnte die Sorge um Geldwäsche zunehmen.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) begann hat heute eine öffentliche Konsultation zu vorgeschlagenen Änderungen an seinen Leitlinien zu Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ML/TF) durchgeführt.
EBA erhöht die Wachsamkeit gegen Krypto-Geldwäsche

Die Ideen, die bis zum 31. August öffentlich kommentiert werden können, sind das Ergebnis einer Reihe von Razzien gegen Kryptotechnologien, die die Anonymität im Internet verbessern könnten, von denen Politiker jedoch befürchten, dass sie zur Verschleierung illegaler oder terroristischer Gelder genutzt werden könnten.

Die vorgeschlagenen Änderungen erweitern den Anwendungsbereich dieser Richtlinien auf Anbieter von Krypto-Asset-Diensten (CASPs). Die Konsultation läuft bis zum 31. August 2023.

CASPs sind wie andere Kredit- und Finanzinstitute anfällig für GW/TF-Bedenken. Diese Risiken können für CASPs beispielsweise durch die Einführung neuartiger Technologien, schnelle Übertragungen von Krypto-Assets rund um den Globus und Dienste mit Funktionen zur Verbesserung der Privatsphäre erhöht werden.

„Die EBA schlägt vor, ihre Leitlinien zu GW/TF-Risikofaktoren zu ändern, um gemeinsame regulatorische Erwartungen an die Schritte festzulegen, die CASPs ergreifen sollten, um diese Risiken wirksam zu erkennen und zu mindern“, so die EBA.

EBA erhöht die Wachsamkeit gegen Krypto-Geldwäsche

Die Verwendung von Mixern und Tumblern, Zero-Knowledge-Proofs und Privacy Coins deutet den Richtlinien zufolge auf ein größeres Risiko hin. Kunden, die über mehrere Konten verfügen und Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets durchführen, die nicht von einem regulierten CASP betrieben werden oder sich in scheinbar nicht regulierten Ländern im Ausland befinden, sind mit den gleichen Risiken konfrontiert.

Zu den Änderungen gehören neue sektorspezifische Richtlinien für CASPs, die den Schwerpunkt auf Variablen legen, die darauf hinweisen können, dass ein CASP einem größeren oder geringeren ML/TF-Risiko ausgesetzt ist. CASPs sollten diese Aspekte berücksichtigen, wenn sie das GW/TF-Risiko ihres Unternehmens und ihrer Kunden zu Beginn und während der Geschäftsbeziehung bewerten. In den Richtlinien wird auch dargelegt, wie sie ihre Kunden-Due-Diligence (CDD) ändern sollten, um solchen Risiken Rechnung zu tragen. Darüber hinaus geben die Änderungen Ratschläge für andere Kredit- und Finanzinstitute zu den Risiken, die zu berücksichtigen sind, wenn sie eine kommerzielle Partnerschaft mit einem CASP eingehen oder auf andere Weise Krypto-Assets ausgesetzt sind.

Banken, die an der Aufnahme von Krypto-Kunden interessiert sind, sollten dem Rat zufolge auch ihre behördliche Lizenzierung und ihr Eigentum prüfen.

In den letzten Monaten und Jahren hat die Europäische Union versucht, der Geldwäschegefahr im Zusammenhang mit verdeckten Kryptotransaktionen entgegenzuwirken. Neue Geldwäschebestimmungen können Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets einschränken, bei denen der Besitzer nicht erkannt werden kann, und möglicherweise sogar anonyme Währungen gänzlich verbieten. In einer Empfehlung vom März wies die EBA außerdem auf zusätzliche Gefahren für Organisationen hin, die die Distributed-Ledger-Technologie im Krypto-Stil einführen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die Informationen auf dieser Website dienen als allgemeine Marktkommentare und stellen keine Anlageberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, vor einer Investition eigene Recherchen durchzuführen.

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Harold

Coincu Aktuelles

EBA erhöht die Wachsamkeit gegen Krypto-Geldwäsche

Die wichtigsten Punkte:

  • Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) möchte die Richtlinien zur Geldwäsche auf Kryptowährungsunternehmen und Banken, die mit ihnen Geschäfte machen, ausweiten.
  • Die Absichten folgen einer Reihe von Razzien gegen Kryptotechnologien, von denen Politiker befürchten, dass sie zur Verschleierung illegaler oder terroristischer Gelder genutzt werden könnten.
  • Bei Anbietern von Krypto-Asset-Diensten wie Börsen und Wallets könnte die Sorge um Geldwäsche zunehmen.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) begann hat heute eine öffentliche Konsultation zu vorgeschlagenen Änderungen an seinen Leitlinien zu Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ML/TF) durchgeführt.
EBA erhöht die Wachsamkeit gegen Krypto-Geldwäsche

Die Ideen, die bis zum 31. August öffentlich kommentiert werden können, sind das Ergebnis einer Reihe von Razzien gegen Kryptotechnologien, die die Anonymität im Internet verbessern könnten, von denen Politiker jedoch befürchten, dass sie zur Verschleierung illegaler oder terroristischer Gelder genutzt werden könnten.

Die vorgeschlagenen Änderungen erweitern den Anwendungsbereich dieser Richtlinien auf Anbieter von Krypto-Asset-Diensten (CASPs). Die Konsultation läuft bis zum 31. August 2023.

CASPs sind wie andere Kredit- und Finanzinstitute anfällig für GW/TF-Bedenken. Diese Risiken können für CASPs beispielsweise durch die Einführung neuartiger Technologien, schnelle Übertragungen von Krypto-Assets rund um den Globus und Dienste mit Funktionen zur Verbesserung der Privatsphäre erhöht werden.

„Die EBA schlägt vor, ihre Leitlinien zu GW/TF-Risikofaktoren zu ändern, um gemeinsame regulatorische Erwartungen an die Schritte festzulegen, die CASPs ergreifen sollten, um diese Risiken wirksam zu erkennen und zu mindern“, so die EBA.

EBA erhöht die Wachsamkeit gegen Krypto-Geldwäsche

Die Verwendung von Mixern und Tumblern, Zero-Knowledge-Proofs und Privacy Coins deutet den Richtlinien zufolge auf ein größeres Risiko hin. Kunden, die über mehrere Konten verfügen und Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets durchführen, die nicht von einem regulierten CASP betrieben werden oder sich in scheinbar nicht regulierten Ländern im Ausland befinden, sind mit den gleichen Risiken konfrontiert.

Zu den Änderungen gehören neue sektorspezifische Richtlinien für CASPs, die den Schwerpunkt auf Variablen legen, die darauf hinweisen können, dass ein CASP einem größeren oder geringeren ML/TF-Risiko ausgesetzt ist. CASPs sollten diese Aspekte berücksichtigen, wenn sie das GW/TF-Risiko ihres Unternehmens und ihrer Kunden zu Beginn und während der Geschäftsbeziehung bewerten. In den Richtlinien wird auch dargelegt, wie sie ihre Kunden-Due-Diligence (CDD) ändern sollten, um solchen Risiken Rechnung zu tragen. Darüber hinaus geben die Änderungen Ratschläge für andere Kredit- und Finanzinstitute zu den Risiken, die zu berücksichtigen sind, wenn sie eine kommerzielle Partnerschaft mit einem CASP eingehen oder auf andere Weise Krypto-Assets ausgesetzt sind.

Banken, die an der Aufnahme von Krypto-Kunden interessiert sind, sollten dem Rat zufolge auch ihre behördliche Lizenzierung und ihr Eigentum prüfen.

In den letzten Monaten und Jahren hat die Europäische Union versucht, der Geldwäschegefahr im Zusammenhang mit verdeckten Kryptotransaktionen entgegenzuwirken. Neue Geldwäschebestimmungen können Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets einschränken, bei denen der Besitzer nicht erkannt werden kann, und möglicherweise sogar anonyme Währungen gänzlich verbieten. In einer Empfehlung vom März wies die EBA außerdem auf zusätzliche Gefahren für Organisationen hin, die die Distributed-Ledger-Technologie im Krypto-Stil einführen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die Informationen auf dieser Website dienen als allgemeine Marktkommentare und stellen keine Anlageberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, vor einer Investition eigene Recherchen durchzuführen.

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