Ripple Ally fordert vom Gericht eine „bescheidene“ Zivilstrafe
Die wichtigsten Punkte:
- In einer kürzlich eingereichten Klageschrift behauptet das Kryptowährungs-Startup LBRY, dass die Forderung der US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) nach Abhilfemaßnahmen eine „völlige Missachtung“ der Tatsachen hinsichtlich der Möglichkeit künftiger Wertpapierverstöße durch Geschäftsangehörige dargelegt habe.
- Sie machten geltend, dass der von der SEC geforderte Abschöpfungsbetrag in Höhe von 22 Millionen US-Dollar nicht durch konkrete Daten über die durch die Verstöße von LBRY erzielten Gewinne gestützt werde.
In einer kürzlich von Ripple eingereichten Klageschrift behauptet das Kryptowährungs-Startup LBRY, dass die Forderung der US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) nach Abhilfemaßnahmen eine „völlige Missachtung“ der Tatsachen hinsichtlich der Möglichkeit künftiger Wertpapierverstöße durch Geschäftsangehörige dargelegt habe.
LBRY hat beantragt, dass das Gericht den Antrag der SEC auf eine einstweilige Verfügung und Abschöpfung zugunsten einer weniger strengen zivilrechtlichen Strafe ablehnt. Die Beklagten machen geltend, dass die SEC in ihren Unterlagen LBRY und Odysee, zwei Unternehmen, die getrennte Geschäfte betreiben, verwechselt.
Darüber hinaus machten sie geltend, dass die Der von der SEC geforderte Abschöpfungsbetrag in Höhe von 22 Millionen US-Dollar wurde nicht durch konkrete Daten über die durch die Verstöße von LBRY erzielten Gewinne gestützt.
LBRY hat keine einstweilige Verfügung oder Abschöpfung beantragt, sondern lediglich eine winzige zivilrechtliche Strafe erster Stufe. LBRY hat Anfang des Monats einen Antrag auf Einschränkung der Rechtsmittel der SEC eingereicht. Anfang November war die Klage des Ripple-Verbündeten gegen die SEC erfolglos.
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